Informationsblatt über die Versicherungsbedingungen, die im Fall der Reservierung mit dem bei der Ace European Group Limited unterzeichneten Vertrag Nr. 5138048.411 gewährt werden


VERMIETUNGS - / STORNIERUNGS - VERSICHERUNG



PM Conseil Assurances
Versichererberater und makler

11, place du Marché Couvert
BP 4
F-91222 Brétigny sur Orge Cédex.
Telefon : 01 60 84 75 45.
Fax   : 01 60 84 52 46.
E-Mail : pm-conseil-assurances@wanadoo.fr

Handelsregister Corbeil - Essonnes A 312 509 425 - Siret 312 509 425 00061 - Code APE 672 Z

Finanz- und Berufshaftpflichtversicherung
gemäß §§ L530.1 und L530.2 Code des Assurances [Versicherungsordnung].




Dieser Vertrag wird vertreten durch den ZEICHNER :
Provence Villas Selection
Consultec, Technopôle
CH-3960 SIERRE
Téléphone : 0034 619 229 279

und hat die nachstehende Versicherung zum Gegenstand :

Définition : Versichert sind im Fall der Reservierung die reservierende Person, ihr Ehepartner oder Lebenspartner, ihre Vorfahren oder Nachkommen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Brüder, Schwestern oder die genannten bzw. bezeichnen Personen.

1. Versicherte Risiken : Vermögensschäden infolge von Brand, Explosion, Wasserschäden bis zu einem Betrag von 15.245 EUR.

2. Glasbruch : bis zu 2.287 EUR, davon 137 EUR für die Verwaltungsgebühren. Absolute Selbstbeteilung je Schadenfall: 65,00 EUR.

3. Sonstige Schäden auf Ebene der vermieteten Vermögensgegenstände des Eigentümers : in Höhe von 2 287 EUR für alle Schadenfälle, die während der Dauer des Ferienaufenthalts auftreten. Absolute Selbstbeteilung je Schadenfall: 65,00 EUR.

4. Haftpflicht
4.1. In Höhe von 1.524.490 EUR für die unterschiedlichen Haftungen des Mieters gegenüber dem Eigentümer, in Höhe von 457.347 EUR für die Ansprüche der Nachbarn und Dritter.

4.2. Der Versicherer versichert den Eigentümer der Mieträume im Hinblick auf die finanziellen Folgen der Haftpflicht, die ihm ggf. aufgrund von den Mietern oder Gästen infolge eines Unfalls verursachten Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden obliegt, der auf die Ausstattungen und/oder beweglichen Sachen des Mietraums zurückzuführen ist, in Höhe 1.524.490 EUR für Personenschäden und von 38.112 EUR für Sach- und Vermögensschäden.

Der ZEICHNER erklärt, sowohl im eigenen Auftrag als auch im Auftrag der Feriengäste und Mieter der Ferienvillen, möblierten Ferienwohnungen und sonstigen Ausstattungen des Zeichners (Wohnwagen, Ferienhäuser,...) einzutreten.


STORNIERUNGSGARANTIE :
Erstattung der bezahlten Beträge auf den Aufenthaltspreis abzgl. der Versicherungsprämie und inklusive der fakturierten Nebenleistungen, die der Versicherte im Fall der Stornierung aus einem der nachstehenden Gründe zu zahlen hat :

1. Schwere Krankheit; schwere Verletzung und Ableben des Versicherten. Unter einer schweren Krankheit ist jede Veränderung des Gesundheitszustands oder körperliche Beeinträchtigung zu verstehen, die den Versicherten daran hindert, die Wohnung oder das Krankenhaus zu verlassen, in dem der Versicherte zum Zeitpunkt der Abreise behandelt wird, und die durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest belegt werden, denen die oben genannte Verhinderung zu entnehmen ist oder die der Ausübung der als Hauptziel der Reise zu betrachtenden Aktivität entgegen stehen.

Rückfälle infolge von Krankheiten oder Unfällen, die im Vorfeld aufgetreten sind, werden vorbehaltlich der Tatsache versichert, dass für die Krankheit oder den Unfall binnen EINEM MONAT vor dem Reservierungstermin keine Anzeichen mehr vorlagen.

Im Zusammenhang mit der Schadenversicherungen von Krankheiten/Unfällen, in deren Rahmen auf die Stornierungsversicherung zurückgegriffen wird, ist der Versicherte verpflichtet, dem Arzt - Prüfer der Versicherung den Zugriff auf seine Krankenakte zu gestatten. In Ermangelung dessen wird kein Versicherungsschutz gewährt.

2. Brand, Explosion, Diebstahl, Wasserschäden oder Naturereignisse, die in der Wohnung des Versicherten bedeutende Schäden anrichten, vor seiner Abreise oder während des Ferienaufenthalts auftreten und ausdrücklich seine Anwesenheit am Schadensort oder an seinem Zweitwohnsitz bzw. im ihm gehörenden Unternehmen erfordern.

3. Behinderung bei der Übernahme der Mietsache infolge der Entlassung, Versetzung des Versicherten, sofern das Datum des jeweiligen Ereignisses nach dem Reservierungsdatum liegt.

AUSSCHLUSS : Entlassung infolge eines schwerwiegenden Fehlers.

4. Behinderung der Anreise zum Ferienort auf dem Straßenweg, dem Schienenweg, per Flugzeug am Tag des Beginns des Ferienaufenthalts und in den nachfolgenden 48 Stunden: infolge von Straßensperren, Streiks, Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr unmöglich machen und von der zuständigen Behörde bestätigt werden, eines Verkehrsunfalls des Versicherten, Diebstahls oder versuchten Diebstahls des Fahrzeugs des Versicherten im Monat vor dem Beginn des Ferienaufenthalts.

5. Infolge der Änderung der Urlaubstermine durch den Arbeitgeber des Versicherten, sofern er im Monat vor dem Beginn des Ferienaufenthalts informiert wurde.

IM FALL DER UNTERBRECHUNG DES FERIENAUFENTHALTS ODER DER VERSCHIEBUNG DER ANREISE :
Die Erstattung des Aufenthaltspreises, auf den die Entschädigung im zeitlichen Verhältnis zum infolge der Unterbrechung aufgrund eines der Ereignisse, auf die in der Störungsversicherung nach 1, 2, 3, 4, 5 verwiesen wird, nicht genutzten Zeitraum ermittelt wird.


SPEZIELLE STORNIERUNGSAUSSCHLÜSSE :
Es wird vereinbart, dass die Versicherung unter den nachstehend beschriebenen Umständen nicht zum Tragen kommt :

Krankheit oder Unfall, die dem Versicherten zum Zeitpunkt der Reservierung bekannt waren und die im Monat vor dem Reservierungsdatum eine Behandlung erforderlich gemacht haben.

Schwangerschaft vorbehaltlich aller Komplikationen infolge dieses Zustands, der Fehlgeburt, der Entbindung und ihrer Folge im Monat vor dem tatsächlichen Reservierungsdatum.

Für eine Thermalkur, im Fall der Notwendigkeit einer ästhetischen Behandlung (vorbehaltlich infolge eines Unfalls oder einer Krankheit), psychische oder psychotherapeutische Behandlung inklusive der nervösen Depression.

Krankheit oder Unfall infolge von Alkoholismus, Trunkenheit, Arzneimittel-, Drogen-, Betäubungsmittelabhängigkeit ohne ärztliche Verordnung.

Unfall infolge der Ausübung eines Sports: Luftsports, Bobsleigh, Skeleton, Varappe, Einhockey, Automobilsports, Tauchen.


STORNIERUNG DES EIGENTÜMERS :
Der Versicherer versichert die finanziellen Folgen der vertraglichen Haftung des Eigentümers gegenüber dem Reservierenden infolge der Nichtverfügbarkeit der Mieträume aufgrund eines der nachstehenden Ereignisse, die vor dem Ferienaufenthalt auftreten :

Ableben, Krankheit oder schwerer Unfall des Eigentümers

Eigentumsübergang infolge der Abtretung oder des Verkaufs

Schäden an den Räumlichkeiten, die der Nutzung entgegenstehen und infolge von Brand, Explosion, Implosion, Rauch, Wasserschäden, Diebstahl oder Zerstörungsdrang, Sturm bzw. anderen Naturereignissen inklusive Naturkatastrophen auftreten.

Entschädigung : Die Entschädigung wird einzig ausgehend von der Differenz zwischen dem Mietpreises für eine Ersatzunterkunft, sofern diese möglich war, und der stornierten Vermietung berechnet. Dabei wird ein Höchstbetrag von 25 % des stornierten Vertrags zugrunde gelegt.

Sofern keine neue Unterkunft vorhanden ist, entspricht die Entschädigung der Anzahlung oder dem Hinterlegungsbetrag zzgl. 25 %.

Es wird darauf verwiesen, dass der Eigentümer und/oder Zeichner nicht für die stornierte Vermietung entschädigt wird.


BERGUNGSKOSTEN :
Der Versicherer versichert die Such- und Bergungskosten einer zugelassenen Einrichtung, die dem Versicherten, seinem Ehepartner oder Lebenspartner, ihren Vorfahren oder Nachkommen oder den im Mietvertrag benannten Personen zur Hilfe kommt, bis zu einem Betrag von 2.287 EUR abzgl. einer Selbstbeteilung von 77 EUR.

Diese Bedingungen sind gültig ab 07/02/2005

Provence Villas Selection Sàrl
Consultec, Technopôle
CH - 3960 SIERRE (Schweiz)
Tél. 0034 619 229 279
E-mail : consultec@provencevillaselection.com